Vor der Ausfertigung des Mietvertrages setzt sich der Vermieter mit dem Mietinteressenten in Verbindung. Zieht der Mietinteressent nach Ausfertigung eines vereinbarten Mietvertrages seine Bewerbung zurück, wird eine Umtriebs Entschädigung von CHF 100.- erhoben. Beim Abschluss eines Mietvertrages bildet diese Anmeldung einen integrierenden Bestandteil. Es werden nur vollständige Anmeldungen geprüft und bearbeitet.