Bemerkungen
Es werden nur vollständige Anmeldungen geprüft und bearbeitet. Die Angaben werden vertraulich behandelt. Der Mietbewerber nimmt jedoch im zustimmenden Sinne davon Kenntnis, dass gegebenenfalls beim Arbeitgeber und/oder beim derzeitigen Vermieter Auskünfte eingeholt werden. Vor Ausfertigung des Mietvertrages setzt sich der Vermieter mit dem Mietinteressenten in Verbindung. Zieht der Mietinteressent nach Ausfertigung eines vereinbarten Mietvertrages seine Bewerbung zurück, hat er der PKGR eine Umtriebs Entschädigung von Fr. 300.00 zu bezahlen. Beim Abschluss eines Mietvertrages bildet diese Anmeldung einen integrierenden Bestandteil.