Vor der Pensionierung können Sie bestimmen, in welcher Höhe die Altersrente im Todesfall an Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner weiterbezahlt werden soll. Sie können aus drei Varianten auswählen.
Ihre Möglichkeiten
- Standard: 60 % Altersrente für Lebenspartnerin oder Lebenspartner (Umwandlungssatz im Alter 65: 4,7 %)*
- Erhöhte Partnerrente: 100 % der Altersrente, die dafür tiefer ausfällt (Umwandlungssatz: 4,4 %)*
- Höhere Altersrente: 30 % Partnerrente, dafür eine höhere Altersrente (Umwandlungssatz: 5 %)*
*Je tiefer die Partnerrente (wir sprechen in unseren Reglementen von der Witwen- oder Witwerrente und von der Lebenspartnerschaftsrente), desto höher ist der Umwandlungssatz für die Altersrente.
Beispiel:
Eine 65-jährige Person mit 500 000 Franken Sparguthaben hat folgende Wahlmöglichkeiten.
Leistungshöhe | Umwandlungssatz | Jährliche Altersrente | Partnerrente |
60 % | 4,7 % | CHF 23 500 | CHF 14 100 |
30 % | 5 % | CHF 25 000 | CHF 7500 |
100 % | 4,4 % | CHF 22 000 | CHF 22 000 |
Soll Ihre Altersrente im Todesfall in gleicher Höhe und lebenslang an Ihre Partnerin oder Ihren Partner ausbezahlt werden, muss die Möglichkeit der erhöhten Partnerrente (Leistungshöhe 100 %) gewählt werden.
Falls Sie nicht den Standard, sondern die Variante von 30 % oder 100 % wünschen, teilen Sie uns das bitte schriftlich mit dem Formular auf «myPKGR» mit.
Für Fragen oder eine Beratung kontaktieren Sie uns bitte.