Die AHV-Renten werden per 01.01.2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 % erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1225 auf 1260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).
Diese Anpassungen haben auch Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge. Die Grenzbeträge der Pensionskasse Graubünden werden wie folgt angepasst: