Die laufenden Renten bleiben 2025 unverändert.
der Zins für die unterjährigen Geschäftsfälle 2025 beträgt 1,25 %
Kein Teuerungsausgleich auf den laufenden Rentenleistungen
Die PKGR prüft gemäss Gesetz jährlich, ob die laufenden Renten an die Preisentwicklung angepasst werden können. Sie muss dabei die finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen. Solange die Wertschwankungsreserven nicht vollständig aufgebaut sind, kann kein Teuerungsausgleich gewährt werden. Die Verwaltungskommission hat deshalb im Dezember 2024 beschlossen, dass die laufenden Renten 2025 unverändert bleiben. Die PKGR wird die Preisentwicklung verfolgen und die finanziellen Möglichkeiten für eine Teuerungsanpassung wieder neu prüfen.
Unterjährige Verzinsung
Bei unterjährigen Austritten und Pensionierungen während des Jahres 2025 werden die Sparguthaben mit 1,25 % verzinst.